In Kreisen und kreisfreien Städten, die fünf Tage in Folge eine Inzidenz von unter 100 aufweisen und in denen die Bundesnotbremse nicht greift, ist ab Mittwoch, den 12. Mai Mittwoch wieder „kontaktarmer Urlaub“ erlaubt. Hierzu zählen auch Übernachtungen in Ferienwohnungen. Die aktuellen Fallzahlen und Inzidenz im Kreis Bad Dürkheim können Sie unter diesem link abrufen https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/. Insofern die Inzidenz im Landkreis Bad Dürkheim weiterhin unter 100 bleibt, öffnen wir unsere StadtmauerQuartiere am 20.05.2021. Diese Zeit benötigen wir noch, um nach dem Shutdown wieder alles für den Betrieb herzurichten und schön zu machen!
Wir freuen uns auf unsere Gäste und grüßen Sie alle herzlich von den StadtmauerQuartieren!
Nachfolgende Voraussetzungen sind für Ihre Beherbergung erforderlich:
- Sie sind bei Anreise zum Zeitpunkt des Check-ins symptomfrei
- Es ist eine Registrierung aller Gäste erforderlich
- Sie suchen bei vorliegenden Symptomen während Ihres Aufenthaltes unverzüglich einen Arzt auf
- Sollte sich eine Infektion bestätigen, informieren Sie und unverzüglich, wir informieren das zuständige Gesundheitsamt
- Jeder Gast unterzeichnet uns eine Gästeregistrierung
Abstandsregel und Maskenpflicht
- Die AHA Regeln gelten selbtsverständlich weiterhin, auch für Getestete, Gemimpfte und Genesene!
Bei Ihrer Ankunft in unseren StadtmauerQuartieren ist das Tragen von Masken ebenfalls Pflicht.
FAQ’s
Wofür benötige ich einen Test und wo kann man Tests machen?
Abweichend von den Regelungen für Hotels (für den Aufenthalt in Hotels ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig), ist für die Beherbergung in Ferienwohnungen keine Vorlage eines Negativtests bei Anreise erforderlich. Wir würden uns jedoch über die Erbringung eines maximal 24 Std. alten / tagesaktuellen freiwilligen Test freuen. Außerdem benötigen Sie derzeit zwingend einen Test zur Vorlage in der Gastronomie. In der Regel ist ein Antigenschnelltest durch geschultes Personal erforderlich, da die Restaurants keine personellen Kapzitäten für die überwachte Durchführung von Selbsttest zur Verfügung stellen können. Wir empfehlen, sich bei den gastronomischen Betrieben über deren genaue Testmöglichkeiten und Anforderungen zu informieren. Eine Liste von Teststellen und Testzentren in Rheinland Pfalz finden Sie hier: https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/eden/org/facility/summary?%24%24code=TESTS-PUBLIC.
Was gilt in der Gastronomie, dem Einzelhandel und der Kultur?
Gastronomie
Die Außengastronomie kann seit 12. Mai grundsätzlich öffnen. Ein Besuch ist i.d.R nur mit Reservierung, Registrierung (hier im Kreis wird teilweise die Lucca App verwendet) und nur mit einem negativen max. 24 Std. alten Testergebnis möglich. Es ist eine medizinische Maske oder FFP 2 Maske bis zum Sitzplatz zu tragen. Ansonsten sind die jeweiligen Hygienekonzepte zu berücksichtigen.
Zu beachten ist, dass unter diesen Bedingungen in Kombination mit der derzeitigen Wetterlage noch nicht alle Gastronomien wieder geöffnet haben.
Einzelhandel
Der Einzelhandel kann öffnen: Bedingung: 1 Person / 10m², ohne Testpflicht, mit medizinischer Maske oder FFP 2 Maske und Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte.
Kultur
Ab 21. Mai sind auch kulturelle Veranstaltungen im Freien wieder erlaubt. Maximal 100 Zuschauer sind zugelassen. Diese müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Bei einer Inzidenz von unter 50 darf die Gastronomie auch innen wieder öffnen, mit Abstand, Test und Maske.