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Rheinland Pfalz: Wir dürfen Sie Willkommen heißen

Das Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten wird in Rheinland-Pfalz nicht angewendet. Deshalb freuen wir uns, Sie bei uns willkommen zu heißen. Der Landkreis Bad Dürkheim, in dem Freinsheim liegt, hat nach dem Corona Warn- und Aktionsplan Rheinland-Pfalz mit 35 bis 49 Infektionen pro 100.000 Einwohneren in den letzten 7 Tagen, die Gefahrenstufe (orange) erreicht. Die Einstufung in die Alarmstufe (rot) kann Auswirkungen auf Ihre Rückreise haben, je nachdem welches Bundesland Ihr Ziel ist. Bitte behalten Sie dafür die geltenden Bestimmungen Ihrer Heimatregion im Blick.

Regeln für Einreisen aus Risikogebieten im Ausland:

Diese Regeln gelten 14 Tage rückwirkend und auch dann, wenn man aus einem Risikogebiet im Ausland über ein anderes Bundesland innerhalb Deutschlands nach Rheinlan Pfalz einreist.

Für Einreisen aus Risikogebieten aus dem Ausland gelten folgende Regeln:

  • eine 14-tägige Quarantäne (ein Berherbergungsbetrieb eignet sich nicht für eine Quarantäne)
  • Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt
  • Vorlage eines maximal 48 Stunden alten Corona-Tests

Die Verantwortung für die Einhaltung der Quarantänepflicht tragen die Menschen, die aus dem Risikogebiet kommen. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrt. Der Gast aus einem Risikogebiet ist verpflichtet, unverzüglich nach Einreise das für ihn am Urlaubsort zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die Einreise aus einem Risikogebiet hinzuweisen. Dieser Verpflichtung muss er auch beim Vorliegen eines gültigen, negativen Corona-Tests nachkommen!

Selbstauskunft unserer Gäste

Im Rahmen der Gästeregistrierung müssen Sie uns zum Zeitpunkt des Check-in folgende Selbstauskunft geben. Sollten Sie dazu nicht bereit sein, können wir Sie nicht beherbergen.

  • ich / wir sind symptomfrei
  • ich / wir sind nicht aus einem Risikogebiet im Ausland angereist und auch in den vergangenen 14 Tagen habe ich mich / haben wir uns nicht in einem solchen Risikogebiet aufgehalten. Hier geht es Zur aktuellen Liste der Risikogebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland).
  • mir / uns liegt ein ärztliches Zeugnis (Testung nicht älter als 48 Stunde vor meinem Check-in) mit dem Nachweis einer Nichtinfektion vor und dieses habe ich als Nachweis dem Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt meines Check-ins vorgelegt.

Weitere Infos:

Die derzeit für Rheinland Pfalz gültige Cororna Bekämpfungsverordnung finden Sie hier: http://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Für alle Fragen zum Coronavirus informiert das Land Rheinland-Pfalz auf der Seite corona.rlp.de. Außerdem gibt es eine Hotline unter der Nummer 0800 / 575 8100. Sie ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie am Samstag und Sonntag von 10 bis 15 Uhr erreichbar.

Kontaktdaten des für Freinsheim zuständigen Gesundheitsamtes:
Gesundheitsamt Kreis Bad Dürkheim, Neumayerstraße 10, 67433 Neustadt an der Weinstraße (persönliche Vorsprache vor Ort nur mit Termin!) Tel.: 06322 961-7302, Fax: 06322 961-7320, E-Mail: