1                        Gestattung zur Nutzung eines Internetzugang mittels WLAN

Die Vermieterin unterhält einen Internetzugang über WLAN. Sie gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Diese Mitbenutzung ist eine kostenlose Serviceleistung und jederzeit durch die Vermieterin widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten.

Die Vermieterin übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Die Vermieterin ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. 

Die Vermieterin behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2                        Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Die Vermieterin hat das Recht, jederzeit den Zugangscode zu ändern.

3                        Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet (mailen und surfen) ermöglicht. Virenschutz und / oder Firewall stehen nicht zur Verfügung. 

Der unter der Nutzung des WLAN hergestellten Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher von Dritten eingesehen werden.

Die Vermieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer usw.) bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät des Gastes gelangen können.

Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien (z. B. PC, Smartphone, Tablet) des Mieters übernimmt die Vermieterin grundsätzlich keine Haftung.

4                        Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Der Gastverpflichtet sich, die Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst zu tragen.

Der Gast verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso das geltende Recht einzuhalten. Der Gast wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / oder anderer Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast stellt die Vermieterin des Ferienobjektes von sämtlichen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. 

Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein Verstoß vorliegt oder droht, weist er die Vermieterin des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

Der Gast ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

5                        Datenschutz

Der Gast wurde darüber informiert, dass Daten über sein Nutzungsverhalten des Internetzugangs erhoben und gespeichert und dem Vermieter täglich per E-Mail mitgeteilt werden. 

Mit freundlichen Grüßen von den StadtmauerQuartieren

Annette Leuckel

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